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EU-Reform der Abschlussprüfung inhaltlich abgeschlossen
Nachdem am 3. 4. 2014 das Europäische Parlament die Reform der Abschlussprüfung beschlossen hatte (vgl. WP-Praxis 5/2014 S. 136 NWB YAAAE-61324), stimmte am 14. 4. 2014 auch der Rat der EU zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren zur 8. EU-Richtlinie (Abschlussprüferrichtlinie) und zur „Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse“ inhaltlich abgeschlossen.
Die formelle Unterzeichnung beider Rechtsakte und ihre Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stehen noch aus. Beide S. 164treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung wird zwei Jahre nach der Veröffentlichung in allen EU-Mitgliedstaaten direkt gelten (mit einer Ausnahme zu Art. 16 Abs. 6 der Verordnung, dort nach Art. 44 drei Jahre). Die Abs...