Höhe der Afa für Herstellungskosten bei Pächterein- und -umbauten richtet sich nach der AfA für das Gebäude
Leitsatz
1. Die Herstellungskosten für Pächterein- und -umbauten können nicht aufgrund des entschädigungslosen Übergehens auf den Verpächter
nach Ablauf der Pachtzeit abweichend von den für diese Gebäude maßgebenden Afa-Sätzen nach der mutmaßliche Dauer des Nutzungsverhältnisses
abgesetzt werden.
2. Die Vorschrift des § 7 Abs. 4 S. 2 EStG stellt ausdrücklich auf die (voraussichtliche) tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes
und nicht auf eine davon ggf. abweichende kürzere Dauer des Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses ab.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 14/2014 S. 645 StBW 2014 S. 407 Nr. 11 SAAAE-63669
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