Kein Missbrauch bei Kündigung aller Arbeitsverträge und Neueinstellung der Arbeitnehmer zur Optimierung der Personalkosten
Zusätzlichkeitserfordernis bei pauschal besteuertem Arbeitslohn
Leitsatz
1. Die Kündigung sämtlicher Arbeitsverträge zum 31. Dezember und die Wiedereinstellung sämtlicher Arbeitnehmer ab dem 1. Januar
des Folgejahres, wobei die Arbeitnehmer auf einen Teil des Barlohns verzichten und stattdessen Sachlohn erhalten, dient dem
Zweck der Optimierung der Personalkosten durch Senkung der Sozialabgaben und ist daher nicht missbräuchlich im Sinne des §
42 AO.
2. Wird im Rahmen der Neueinstellung ein Teil des zuvor geschuldeten Barlohns durch Gewährung pauschaler Fahrtkostenzuschüsse,
einer Internetpauschale und von Kindergartenzuschüssen ersetzt, ist insoweit eine Pauschalbesteuerung ausgeschlossen, da es
sich um Bestandteile des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns und nicht um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt.
Fundstelle(n): YAAAE-63667
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