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FG Düsseldorf 17.7.2013 15 K 4719/12 E, BBK 10/2014 S. 456

Steuerrecht | Fehlende Investitionsabsicht beim nachträglich gebildeten Investitionsabzugsbetrag

Das FG Düsseldorf hat bei einem nachträglich gebildeten Investitionsabzugsbetrag (IAB) die Investitionsabsicht verneint, weil der Unternehmer weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht hat, dass er den – tatsächlich angeschafften – Pkw tatsächlich habe anschaffen wollen.

Im [i]Investition wurde durchgeführtStreitfall hatte ein 65 Jahre alter Taxiunternehmer erst nach Abschluss einer im Jahr 2011 durchgeführten Außenprüfung für das Jahr 2008 einen Investitionsabzugsbetrag für ein bereits im Jahr 2010 gekauftes Taxi geltend gemacht. Die Außenprüfung hatte zu Mehrergebnissen geführt.

Das [i]Kein Nachweis über Gespräche mit Kfz-Händler FG verneinte die Investitionsabsicht mit folgenden Gründen: Der Taxiunternehmer habe nicht nachgewiesen, dass er das Taxi bereits am habe erwerben wollen. Er habe nicht dargelegt, dass er Gespräche mit einem Autohändl...