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Arbeitshilfe - Stand: 09.05.2014

Umsatzsteuerliche Zurechnung bei Leasinggeschäften

Matthias Trinks

Leasinggeschäfte sind je nach konkreter vertraglicher Gestaltung umsatzsteuerlich als Lieferung oder sonstige Leistung zu beurteilen. Zur Lösung werden grundsätzlich die ertragsteuerlichen Wertungen übernommen.

  • Wird das Leasinggut dem Leasingnehmer zugerechnet, liegt umsatzsteuerlich eine Lieferung vor.

  • Erfolgt die Zurechnung zum Leasinggeber, ist umsatzsteuerlich von einer sonstigen Leistung auszugehen.

Der Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung beim Leasing dient das nachfolgende Schaubild.


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