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Steuerberatungsgesetz | Gewerbliches Inkasso einer Steuerberatungsgesellschaft grds. unzulässig
Nach dem ist einer Steuerberatungsgesellschaft eine gewerbliche Inkassotätigkeit grds. nicht gestattet. Sie kann ihr allenfalls durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 57 Abs. 4 StBerG gestattet werden. Erklärt die Steuerberatungsgesellschaft eine solche Tätigkeit zum Gegenstand ihres Unternehmens, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu besitzen, kann die Steuerberaterkammer ihre Anerkennung widerrufen. Sie muss nicht abwarten, ob die Tätigkeit tatsächlich aufgenommen oder eine [i]Kleine-Cosack, NWB 44/2013 S. 3480Ausnahmegenehmigung doch noch erteilt wird.
Mit Beschluss vom - VII R 26/10 NWB JAAAD-58783 hatte der BFH dieses Verfahren ausgesetzt, damit das für die Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zuständige Verwaltungsgericht vorab entscheiden konnte. Diese Klage ist all...