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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Sanierung eines asbesthaltigen Daches zur Errichtung einer Photovoltaikanlage
Nach dem sind die Vorsteuerbeträge für die Sanierung eines asbesthaltigen Daches eines landwirtschaftlich genutzten Stallgebäudes, auf dem eine Photovoltaikanlage errichtet wird, (nur) anteilig abzugsfähig, wenn der landwirtschaftliche Betrieb der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt.
Die Aufteilung der Vorsteuerbeträge war nach Ansicht des Finanzgerichts anhand eines Umsatzschlüssels als sachgerechter Schätzungsmethode vorzunehmen. Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit der Nutzflächen auf dem Dach und innerhalb des Stallgebäudes komme eine – nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG regelmäßig vorrangige – Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen nicht in Betracht (, unter II, 5, [i]Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen s. Becker, NWB 47/2013 S. 3679m. w. N. ...