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Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in der Praxis
Die Bedeutung der Zollwertermittlung für die Einfuhrumsatzsteuer-Bemessungsgrundlage
Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht gem. §§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2 UStG grundsätzlich in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften für Zölle nach der VO (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (im Folgenden: „ZK“) im Zeitpunkt der Entstehung der Zollschuld, sofern das Umsatzsteuerrecht keine eigenständigen Regelungen enthält. Aber nicht nur im Hinblick auf die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer spielen die Vorschriften für Zölle eine entscheidende Rolle. Auch für die Bemessung des Einfuhrumsatzsteuerbetrages ist trotz eigenständiger Regelung in § 11 UStG auf das Zollrecht zurück zu greifen. Gem. § 11 Abs. 1 UStG wird der Umsatz bei der Einfuhr nach dem Wert des eingeführten Gegenstandes nach den jeweiligen Vorschriften über den Zollwert bemessen. Den Zollwert richtig zu bestimmen, ist daher von besonderer Bedeutung auch für die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer; Kenntnis der zollwertrelevanten Bestimmungen ist daher auch für die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer unerlässlich. Die Dienstvorschrift der Bundeszollverwaltung zum Zollwertrecht – VSF Z 5101 – unterliegt ständigen Änderungen sowie Aktualisierungen und die Anforderungen an bestimmte Kriterien sollen v...