Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Realteilung
Die häufig vernachlässigte Beendigung einer Mitunternehmerschaft
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 20/2014.
Die Beendigung einer Mitunternehmerschaft kann vielfältige Gründe haben. Häufig stellt ein Streit der Gesellschafter den Grund für die Beendigung einer Mitunternehmerschaft dar.
I. Ausgangssachverhalt
Herr A und Herr B betreiben gemeinschaftlich ein Ingenieurbüro als GbR und sind je zur Hälfte beteiligt. Das Büro befindet sich in einer Immobilie der GbR, die einen Buchwert in Höhe von 40.000 € und einen gemeinen Wert in Höhe von 110.000 € aufweist, die GbR hat eine weitere Immobilie zum Buchwert von 120.000 € und gemeinen Wert in Höhe von 200.000 € sowie einen Bankbestand in Höhe von 80.000 € und einen Forderungsbestand in Höhe von 30.000 € und einem gemeinen Wert in Höhe von 40.000 €, eine Darlehensvaluta in Höhe von 100.000 € und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 30.000 €. Die Kapitalkonten der Gesellschafter betragen jeweils 70.000 €.
Die GbR ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Es bestehen keine Ergänzungs- und Sonderbilanzen.
[i]Geplante Übernahme der Wirtschaftsgüter nicht im Verhältnis der BeteiligungDie Gesellschafter sind aufgrund unterschiedlicher Geschäftspraktiken und Ansichten übereingekommen die Gesell...