Die Bindungswirkung des Rentenbescheides nach § 77 SGG erstreckt sich nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung, wenn der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt ist ( - und vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -). Dies gilt auch dann, wenn die Beklagte in der Mitteilung über eine Rentennachzahlung die Prüfung möglicher Erstattungsansprüche unter Verwendung von Textbausteinen ankündigt, solche Ansprüche aber offensichtlich wegen des fehlenden Bezuges anderer Leistungen über einen längeren Zeitraum ausscheiden.
Fundstelle(n): RAAAE-63438
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