Aufwandsteuer: Verfassungsmäßigkeit der
Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe
Leitsatz
1. Der Gesetzgeber hat die
Kompetenz aus Art. 105 Abs. 2a GG, die Hamburgische Kultur- und
Tourismustaxe als örtliche Aufwandsteuer einzuführen; eine Gleichartigkeit
zur Umsatzsteuer besteht nicht.
2. Das Hamburgische Kultur-
und Tourismustaxengesetz ist materiell verfassungsgemäß. Es liegt
weder ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor, noch werden Grundrechte
verletzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1233 Nr. 14 KAAAE-63287
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.