1. Für die alternativen, sich gegenseitig ausschließenden Energiesteuerentlastungen nach § 51 und § 54 EnergieStG sind unterschiedliche,
nicht in allen Einzelheiten übereinstimmende amtliche Vordrucke (Vordruck Nr. 1115 bzw. Nr. 1118) vorgeschrieben.
3. Der Senat hat zwar Bedenken, ob dieses Ergebnis sachgerecht und verhältnismäßig ist und dem Sinn und Zweck des Gesetzes
tatsächlich gerecht wird, folgt jedoch der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAE-63285
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.