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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 418/13

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a) UStG § 4 Nr. 12 S. 2 Alt. 2 UStG § 4 Nr. 12 S. 2 Alt. 3 MwStSystRL Art. 98 Abs. 2 S. 1MwStSystRL Art. 135 Abs. 2a) MwStSystRL Art. 135 Abs. 2b)

Umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Bootsliegeplätzen durch einen gemeinnützigen Verein

Leitsatz

Die kurzfristige Vermietung von Bootsliegeplätzen durch einen als gemeinnützig anerkannten Segelsportverein an Nichtmitglieder ist umsatzsteuerpflichtig und unterliegt dem Regelsteuersatz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2014 S. 1554
MAAAE-63282

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