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StuB Nr. 9 vom Seite 342

Anforderungen an die umsatzsteuerliche Rechnungserstellung

StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach dem NWB TAAAE-61356 (Kurzinfo StuB 2014 S. 309 NWB KAAAE-61560) kann zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen.

Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nur, wer eine Rechnung i. S. der §§ 14, 14a UStG besitzt, in der u. a. der Umfang und die Art der sonstigen Leistung angegeben sind. Solche Leistungsbeschreibungen sind erforderlich, um die Erhebung der Umsatzsteuer und ihre Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu sichern.

Praxishinweis

Die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug mit Besitz einer ordnungsgemäßen umsatzsteuerlichen Rechnung in Anspruch nehmen zu können, gilt auch bei Anwendung der Ist-Besteuerung. Für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs kommt es damit nicht auf die Bezahlung an.

Im Streitfall hatte der Kläger Rechnungen erhalten, die zur Beschreibung der ihm gegenüber erbrachten Dienstleistung ausdrücklich auf bestimmte Vertragsunterlagen verwiesen. Diese Vertragsunterlagen waren den Rechnungen allerdings nicht beigefügt. Das FA versagte den Abzug der Vorsteuerbeträge. Das FG Berlin-Brandenburg bestätigte dies...