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Aktuelle Praxisprobleme der PartGmbB
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-62177 Vor knapp einem Jahr hat der Gesetzgeber den Weg frei gemacht für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Damit steht Freiberuflern erstmals eine Personengesellschaft zur Verfügung, die zugleich eine Haftungsbeschränkung, wie sie sonst nur bei der Kapitalgesellschaft existiert, jedenfalls für Berufsausübungsfehler bietet. Insoweit ist die Haftung auf das Vermögen der Partnerschaft beschränkt. Gekoppelt ist der Genuss der Haftungsbeschränkung an das Unterhalten von Mindestversicherungen. Die neue Gesellschaftsform erlebt schon jetzt einen enormen Zulauf. Per sind 361 PartGmbB in die Partnerschaftsregister eingetragen worden (Lieder/Hoffmann NZG 2014, S. 127). Bei einem Drittel dieser Eintragungen handelt es sich um Neugründungen, im Übrigen um Umwandlungen. Die Versicherungsbranche hat sich ihren eigenen Weg frei gemacht, um auch sog. Scheinpartner als „echte Partner“ zu qualifizieren und bei der Zahl der zu versichernden Partner berücksichtigen zu können. Dies ist nachvollziehbar – jedenfalls aus Sicht der Versicherer –, stellt aber durchaus ein nicht eingeplantes Praxisproblem bei der Neugründung oder Umfirmierung...