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Einkommensteuer | Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
Der lässt wie folgt zusammenfassen: (1) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG 2002 n. F. (sog. Zinsschranke) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. (2) Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht deswegen zu versagen, weil zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird (Anschluss an , BStBl 2014 II S. 263).
Der I. Senat des BFH hat sich den auf breiter Front im Fachschrifttum geäußerten Bedenken gegen die Zinsschranke nach § 4h EStG angeschlossen und – obwohl derzeit noch kein Verfahren vor dem BVerfG anhängig is...