Gesetze:
KN Warennummer 8536 9085 99
KN Anm. 2 a) zu Abschnitt XVI
KN Anm. 2 b) zu Abschnitt XVI
VO (EU) Nr. 714/2012
Zollrecht: Tarifierung einer Kontaktmatte
Leitsatz
1. Eine "Kontaktmatte aus einer
spezifisch (asymmetrisch) geformten, transparenten Silikonmatte
(ca. 40 x 50 x 3 mm) mit fünf erhabenen Tasten auf der Oberseite
sowie jeweils einem, darin eingebetteten, elektrisch leitenden Karbon-Kontaktpunkt
auf der Unterseite, zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen auf
einer darunter liegenden Leiterplatte (nicht Gegenstand der vZTA)
durch die Kontaktpunkte per Tastendruck (nach Einbau in einen Schalter),
für eine Spannung von weniger als 24 V" ist unter Zugrundelegung
von Anm. 2 a) zu Abschnitt XVI als "elektrisches Gerät zum Verbinden
von elektrischen Stromkreisen für eine Spannung von weniger als
1000 V, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" in die Warennummer 8536
9085 99 einzureihen.
2. Eine Tarifierungsverordnung
bzw. eine Einreihungsverordnung kann grundsätzlich analog angewandt
werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die einzureihende Ware,
mit der von der Tarifierungsverordnung erfassten Ware identisch
bzw. austauschbar ist und dass die sich aus der Begründung der Tarifierungsverordnung ergebenden
Voraussetzungen für die Einreihung auch bei der Ware gegeben sind, auf
die die Verordnung analog angewandt werden soll.
3. Die Revision wurde zugelassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAE-62074
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