Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer
nach § 60 Abs. 1
Leitsatz
Zu
der Frage, ob es im Lichte der erforderlichen rechtzeitigen gerichtlichen
Verfolgung des Anspruchs i. S. v. § 60 Abs. 1 EnergieStG schädlich
ist, wenn der Anspruchsberechtigte zwischen dem vom Warenempfänger
erhobenen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid und der Beantragung
der Überleitung ins streitige Verfahren über Ratenzahlungen verhandelt
und eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließt und erst über einen
Monat - nachdem Raten vereinbarungswidrig nicht gezahlt wurden -
nach Kenntnis vom Widerspruch die Überleitung ins streitige Verfahren
beantragt.
Fundstelle(n): QAAAE-62073
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