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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 140/13

Gesetze: FGO § 69 Abs. 4 ZK Art. 12

Zolltarif: Keine Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Leitsatz

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft ist unzulässig, weil es sich bei einer verbindlichen Zolltarifauskunft um einen feststellenden, begünstigenden und nicht um einen vollstreckbaren Verwaltungsakt handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAE-62069

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