Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung nach
bestandskräftiger, materiell-rechtlich aber unzutreffender Aufhebung
des Umsatzsteuerbescheides gegenüber dem Lieferanten
Leitsatz
1. Keine Geschäftsveräußerung
im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, wenn ein Organträger
ein an die Organgesellschaft vermietetes Grundstück erwirbt.
2. Der Vorsteuerabzug aus diesem
deshalb steuerbaren und steuerpflichtigen Vorgang ist ausgeschlossen,
wenn die Umsatzsteuer gegenüber dem Veräußerer wegen Festsetzungsverjährung
endgültig nicht mehr festgesetzt werden kann und der Veräußerer
dem Erwerber (dem Organträger) eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis
erteilt.
3. Da der Veräußerer dann zivilrechtlich
keinen Anspruch auf (zusätzliche) Zahlung der Umsatzsteuer hat,
hat der Erwerber zivilrechtlich ebenfalls keinen Anspruch auf Erteilung
einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): FAAAE-62068
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