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Spenden eines Steuervorteils
Aktuelle Einkommensteuer-Tarifkoeffizienten 2014
In § 32a EStG sind mit Beginn des Jahres 2014 die Beträge der einzelnen Tarifzonen geändert worden. Für die Berechnung von Steuerwirkungen, die aus Spenden nach § 10b EStG resultieren, ergeben sich daraus Konsequenzen, wenn jemand den Steuervorteil gleich mitspenden will.
I. Hintergrund
Gelegentlich möchte ein Steuerpflichtiger einer Körperschaft eine Spende für gemeinnützige Zwecke i. S. von §§ 51 ff. AO zukommen lassen, ohne persönlich daraus einen Steuervorteil zu ziehen. Der Steuerpflichtige beabsichtigt vielmehr, den sich hieraus ergebenden Steuervorteil zu spenden. Ziel dieses Beitrags ist es daher, mit den aktuellen Tarifkoeffizienten des § 32a EStG unter Zuhilfenahme der Bruttobedarfsrechnung eine entsprechende altruistische Bruttogeldspende zu berechnen. Darüber hinaus soll eine altruistische Geldspende berechnet werden, die die Steuervorteile einer vorliegenden Sachspende kompensiert.
II. Einkommensteuertarif
1. Grundtarif
Der Einkommensteuertarif ist in § 32a EStG als progressiver Tarif normiert. Nach der Grundfreibetragszone schließen sich vier Tarifzonen an:
die untere und obere Progressionszone sowie
die untere und obere Proportionalzone.
Der Einfachheit halber...