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NWB BB 5/2014 S. 132

Zahlreiche Neuerungen im Verkehrsrecht ab Mai 2014

Im Mai 2014 tritt nicht nur das neue Fahreignungsregister in Kraft, mit dem S. 133u. a. die Verkehrssünderkartei (Punkteregister) verändert wird. Auch für zahlreiche Verkehrsverstöße müssen höhere Bußgelder gezahlt werden. Beispielsweise kostet dann die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung 60 € statt wie bisher 40 €. Gleiches gilt, wenn man bei Glätte statt mit Winterreifen noch mit Sommerreifen unterwegs ist. Zudem steigen die Bußgelder für Vorfahrt- und Rotlichtverstöße.

Hinweis

Alle Neuerungen des geänderten Bußgeldkatalogs finden Sie online unter www.bußgeldkatalog.org.