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Bundesrat schlägt Vereinfachung des Steuerrechts vor
Der Bundesrat hat am einen Gesetzentwurf beschlossen, der zur Vereinfachung des Steuerrechts führen soll.
Ziel ist die Vereinfachung des Abzugs von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Außerdem sollen die Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Gültigkeit von zwei Jahren haben und der Nachweis von Pflegekosten vereinfacht werden. Die Vorschläge sollen gleichzeitig durch den Abbau von Subventionen zur Finanzierung der Vereinfachungen führen.
Der durch den Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf entspricht dem im Dezember 2012 in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf, der durch den Bundestag vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung vorgelegt, die den Entwurf un...