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AG Montabaur 07.03.2013 14 IN 28/13, NWB 17/2014 S. 1264

Insolvenzrecht | Regelinsolvenzverfahren bei Mehrheitsbeteiligung an Kapitalgesellschaft

Für Allein- oder Mehrheitsgesellschafter von Kapitalgesellschaften ist § 304 InsO dergestalt teleologisch zu reduzieren, dass für sie ebenso wie für persönliche haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens Anwendung finden. Denn im Ergebnis sind auch diese Personen für das eigene Unternehmen tätig und diesem so stark verbunden, dass sie es wirtschaftlich betrachtet als ihr [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 eigenes ansehen können. Ihnen ist deshalb die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zuzurechnen, so dass von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen ist (vgl. Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010, § 304, Rn. 13). Für die Beurteilung, ob über das Vermögen des ehemaligen [i]Pape, NWB 9/2014 S. 610selbständigen Schuldners das Verbraucher- oder Regelinsolvenzve...