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Körperschaftsteuer | Steuerbefreiung für an ausländische Investmentfonds ausgeschüttete Dividenden
Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an einen in einem Drittstaat ansässigen Investmentfonds ausgeschüttet werden, nicht von einer Steuerbefreiung ausschließen, wenn zwischen beiden Staaten eine wechselseitige Verpflichtung zur Amtshilfe besteht, so der .
Das polnische Körperschaftsteuergesetz sieht u. a. eine Steuerbefreiung für Investmentfonds vor. Um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu kommen, müssen die Fonds jedoch ihren Sitz in Polen haben. Gegen diese einschränkende Regelung wandte sich die Klägerin, ein amerikanischer Investmentfonds, zu dessen Tätigkeit u. a. der Erwerb von Beteiligungen an polnischen Gesellschaften gehört. Sie hatte im Jahr 2010 bei der po...