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Einkommensteuer | Keine Abgeltungsteuer für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen
Mit Urteil vom hat das FG Münster zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Abgeltungsteuersatzes für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG) Stellung genommen. Das Finanzgericht sieht keinen Verstoß gegen S. 1259den allgemeinen Gleichheitssatz, da es für die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Gesellschafterdarlehen im Sinne der Ausnahmeregelung in § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG gegenüber Darlehenszinsen, die an Dritte gezahlt werden und der Abgeltungsteuer unterliegen, sachliche Gründe gebe, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Unerheblich sei es in diesem Zusammenhang, dass die zugrundeliegenden Darlehensverhältnisse grds. steuerlich anzuerkennen sind, weil sie dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen. Im Zusammenhang mit § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG gehe es nicht um die Fremd...