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BFH 16.1.2014 V R 28/13, StuB 8/2014 S. 309

Umsatzsteuer | Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs

Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) können andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet (Bestätigung der Rechtsprechung, NWB LAAAA-95214, BStBl 1995 II S. 395, unter II.2.c bb). Die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen müssen der Rechnung nicht beigefügt sein (Bezug: §§ 14, 14a und 15 UStG; Art. 22 Abs. 3 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Der Vorsteuerabzug setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG die Ordnungsmäßigkeit der Rechnung voraus und verlangt daher u. a., dass die Rechnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG Angaben über den Umfang und die Art einer sonstigen Leistung enthält. Die Abrechnungspapiere (Belegnachweis) müssen Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche – ggf. unter Heranziehung weiterer E...