Ein solcher Umsatz kann als steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen
ausgeführt wird.
Gemäß § 9 Abs. 3 UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei einem Grundstücksumsatz nur in dem gemäß § 311 Abs. 1
BGB notariell zu beurkundenden Kaufvertrag erklärt werden.
§ 9 UStG enthält keine zeitliche Vorgabe, in der die Optionsausübung stattfinden muss.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 3 DStRE 2015 S. 426 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2014 S. 1340 Ubg 2015 S. 318 Nr. 5 CAAAE-61541
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