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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 14 | Grunderwerbsteuer: Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Der BFH hat aktuell geurteilt, dass bei einer Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wird. Sinnvoll ist dies zwar nicht. Der unterschiedliche Wertansatz verstößt aber – wie der BFH nun entschieden hat – nicht gegen die Verfassung.

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn ein Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit vorbehält. Die Richter sind zu dem Ergebnis gekommen: Der Wert des Wohnrechts, der in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer eingeht, kann höher sein als der Betrag, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde. Das ergibt sich aus der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung. Sinnvoll ist dies zwar nicht. Der unterschiedliche Wertansatz verstößt aber – wie der BFH nun entschieden hat – nicht gegen die Verfassung.

Bei der Bemessung der Schenkungsteuer ist der Wert des Woh...