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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 13 | Kinderbetreuungskosten: Altregelung bei Kleinkindern ist verfassungsgemäß

Der BFH hat entschieden, dass zusammenlebende Ehegatten mit drei unter vier Jahre alten Kindern ihre Kinderbetreuungskosten nur nach Maßgabe der im EStG normierten Vorschriften geltend machen können. Ein weitergehender Abzug sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten. Der BFH bestätigte zudem seine Auffassung, dass die bis 2011 geltende Regelung mit dem GG vereinbar war. Zu dieser Frage ist beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

Der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist bereits seit 2012 stark vereinfacht worden. Die alte Regelung beschäftigt aber natürlich immer noch die Gerichte. Jetzt hat der III. Senat des Bundesfinanzhofs geklärt: Aus verfassungsrechtlicher Sicht musste es bis 2011 keine Sonderregeln geben für Eltern mit mehreren Kleinkindern.

Im Streitfall hatte ein Ehepaar drei Kinder. Das älteste Kind war gerade einmal drei Jahre alt. Die Richter kamen zu dem Ergebnis: Der Einsatz einer zweiten Betreuungskraft ist nicht zwangsläufig erforderlich. Allein das hätte aber eine zusätzliche steuerliche Entlastung – über die normale steuerliche Förderung hinaus – gerechtfertigt.

Vor knapp zwei Jahren hatte der für das Kindergel...