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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Omnibussen

Das BMF hat sein Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, neu herausgegeben. Die Verwaltung informiert darüber, dass mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz die Personenbeförderung mit Fahrzeugen aus dem Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG herausgenommen wurde.

Das Bundesfinanzministerium hat sein Merkblatt aktualisiert zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in Deutschland zugelassen sind.

Sie kennen die Grundregeln: Wie jede andere Leistung, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt, unterliegen auch Personenbeförderungen mit Omnibussen der Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beförderung von einem inländischen oder einem ausländischen Unternehmer ausgeführt wird. Keine Rolle spielt es auch, ob inländische oder ausländische Fahrgäste befördert werden oder die Fahrgäste Jugendliche sind, Erwachsene oder Senioren. Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um einen Linienverkehr oder einen sog. Gelegenheitsverkehr hande...