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FG München Urteil v. - 4 K 1537/11 EFG 2014 S. 948 Nr. 11

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 2a

Keine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft durch Abschluss eines Treuhandvertrags mit deren Gesellschafter

Leitsatz

1. Für Zwecke des § 1 Abs. 2a GrEStG sind Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen über alle Beteiligungsebenen als transparent zu behandeln.

2. Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG setzt voraus, dass sich im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum der Gesellschafterbestand einer an der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft unverändert beteiligt gebliebenen Kapital- oder Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar, d.h. auf den weiteren Beteiligungsebenen, im wirtschaftlichen Ergebnis vollständig geändert hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 1231 Nr. 25
DStRE 2014 S. 889 Nr. 14
EFG 2014 S. 948 Nr. 11
GStB 2014 S. 351 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2014 S. 1262
StBW 2014 S. 652 Nr. 17
UVR 2014 S. 205 Nr. 7
Ubg 2014 S. 465 Nr. 7
MAAAE-61487

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