Keine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft durch Abschluss eines
Treuhandvertrags mit deren Gesellschafter
Leitsatz
1. Für Zwecke des § 1 Abs. 2a GrEStG sind Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen über alle Beteiligungsebenen als
transparent zu behandeln.
2. Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG setzt voraus, dass sich im maßgeblichen
Fünfjahreszeitraum der Gesellschafterbestand einer an der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft unverändert beteiligt
gebliebenen Kapital- oder Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar, d.h. auf den weiteren Beteiligungsebenen, im wirtschaftlichen
Ergebnis vollständig geändert hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 1231 Nr. 25 DStRE 2014 S. 889 Nr. 14 EFG 2014 S. 948 Nr. 11 GStB 2014 S. 351 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2014 S. 1262 StBW 2014 S. 652 Nr. 17 UVR 2014 S. 205 Nr. 7 Ubg 2014 S. 465 Nr. 7 MAAAE-61487
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