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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5045/07

Gesetze: AO § 147 Abs. 1, AO § 162, EStG § 4 Abs. 3 S. 5, EStG § 4 Abs. 7, UStG § 22, UStDV § 63 Abs. 2

Pflicht zur Vornahme monatlicher Summenziehungen durch Einnahme-Überschussrechner

Leitsatz

Ein Einnahme-Überschuss-Gewinnermittler ist nicht lediglich zur geordneten Sammlung seiner Eingangs- und Ausgangsbelege verpflichtet. Gegen die Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht für solche Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der steuergesetzlichen Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind, wird verstoßen, wenn lediglich Ein- und Ausgangsrechungen, Bank- und Kassenbelege sowie Nachweise über den Zahlungsein- und -ausgang ohne regelmäßige monatliche Summenziehungen vorgelegt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAE-61482

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