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Lohnsteuer | Geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Über die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das Finanzgericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens S. 1135 [i]Checkliste „1 %-Regelung bei Arbeitnehmern” NWB VAAAE-40524gewonnenen Überzeugung. (2) Kommt es nach einer Würdigung des klägerischen Sachvortrags und der Einvernahme von Zeugen zu der Überzeugung, dass der Arbeitnehmer zur privaten Nutzung des Pkw befugt sei, ist dies revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich das Vorbringen des Klägers im Ergebnis darin erschöpft, die Richtigkeit der verstandesmäßig einsichtigen Schlussfolgerungen des Finanzgerichts zu bestreiten.