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Erbschaftsteuer | Zur Steuerbefreiung beim Erwerb eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks
Nach dem steht dem Erwerber eines Grundstücks, welches mit einem Erbbaurecht zum Bau von Wohnungen belastet ist, für die dem Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung zusteht, kein Bewertungsabschlag [i]Zur ertragsteuerlichen Behandlung von Erbbaurechten s. Kanzler, NWB 15/2014 S. 1070 nach § 13c ErbStG zu.
§ 13c Abs. 1 und 3 ErbStG begünstigt den erbschaftsteuerlichen Erwerb bebauter Grundstücke und Grundstücksteile mit einem um 10 % niedrigeren Wertansatz, wenn sie zu Wohnzwecken vermietet werden und nicht als Betriebsvermögen anderweit begünstigt sind. Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen.