Teilbetriebsaufgabe - Einstellung einer als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb geführten Kornbrennerei
Leitsatz
Zur Definition eines Teilbetriebs i. S. der §§ 16, 34EStG.
Die bei gewerblichen Betrieben gültigen Indizien für die Annahme eines Teilbetriebs (z. B. örtliche Trennung, Verwendung
anderer Betriebsmittel, anderes Anlagevermögen, selbständige Preisgestaltung, eigener Kundenstamm, eigenes Personal und eigene
Buchführung) sind für LuF-Teilbetriebe nur bedingt aussagekräftig.
Eine als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb geführte Kornbrennerei kann als Teilbetrieb angesehen werden.
Die unentgeltliche Übertragung eines zur Brennerei zugehörigen Grund und Bodens in ein anderes BV des Stpfl. nach Einstellung
der Tätigkeit steht der Annahme einer steuerbegünstigten Teilbetriebsaufgabe entgegen.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 912 Nr. 11 KÖSDI 2014 S. 18909 Nr. 7 QAAAE-61143
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