Grunderwerbsteuer: Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern zur Gleichstellung
Leitsatz
Die Frage, ob ein Vorgang der Erbschaft- oder Schenkungsteuer und damit nicht der GrESt unterliegt, richtet sich ausschließlich
nach dem ErbStG.
Bei summarischer Betrachtung kann die Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern zur Gleichstellung der Schwester
anlässlich der Übertragung eines Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkungsteuerlich aus Sicht der Schwester
so zu beurteilen sein, dass diese von ihrem Vater einen Ausgleichsanspruch geschenkt erhalten hat, oder dass der Gegenstand
der Zuwendung aufgrund der einheitlich getroffenen Vereinbarungen zur vorweggenommenen Erbfolge die Grundstückshälfte des
Bruders ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 12 Nr. 43 DStRE 2015 S. 106 Nr. 2 EFG 2014 S. 955 Nr. 11 ErbBstg 2014 S. 119 Nr. 5 Ubg 2015 S. 107 Nr. 2 WAAAE-61141
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