Fortschritte bei der Bewältigung der Finanzkrisen in der Eurogruppe
[i]Eurogruppe und informeller ECOFIN im April 2014Im Mittelpunkt der Beratungen der Finanzminister des Euroraums standen im April die Fortschritte Griechenlands – im Rahmen des informellen ECOFIN wurde insbesondere der Stand der Arbeiten zur Europäischen Bankenunion besprochen. Vertreter der Troika (bestehend aus EU-Kommission, EZB und IWF) zusammen mit dem griechischen Finanzminister haben der Eurogruppe berichtet, dass durch weitere Beschlüsse des griechischen Parlaments die Bedingungen für die Auszahlung der nächsten Tranche gegeben sind. Die Troika attestierte hinreichende Fortschritte, Griechenland müsse aber vor der Auszahlung noch einige Vorabmaßnahmen (sogenannte „Prior Actions“) umsetzen. Die Reformen, die Griechenland bisher durchgeführt hat, verdienen Anerkennung. Auch die Märkte honorieren diese Entwicklung, können die griechischen Banken sich mittlerweile wieder am Markt finanzieren. Der informelle ECOFIN bot den EU-Finanzministern eine gute Gelegenheit, sich über die aktuelle wirtschaftliche Lage in Europa auszutauschen. Die aktuelle Krise auf der Krim, das (versuchte) Abschalten von Twitter und YouTube in der Türkei zeigen, dass sich schnell neue Problemzonen entwickeln können, die die Finanzkrisen in den Hintergrund drängen. Das lässt aber keinen Zweifel an der unbedingten Notwendigkeit der Verfolgung der verabschiedeten Maßnahmen zu. Dies bestätigen auch zwei neue Berichte aus der Reihe der OECD Economic Surveys.
[i]Handlungsbedarf für deutschen Gesetzgeber nach der Revision des DBA SpanienMit den Folgen der Sofortversteuerung bei spanischen Immobiliengesellschaften ab dem Jahr 2013 beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe. Zahlreiche in Deutschland Steuerpflichtige erwarben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Immobilien in Spanien. Vorzugsweise erfolgte dieser Erwerb über in Spanien ansässige Immobilienkapitalgesellschaften, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Mit dem neuen DBA Spanien, das am in Kraft getreten ist, wird nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung eine passive Entstrickung der in den Anteilen ruhenden stillen Reserven ab dem ausgelöst.
[i]EU-Erbrechtsverordnung in ÖsterreichLediglich zwei Dinge im Leben eines Menschen sollen ja sicher sein: der Tod und das Zahlen von Steuern. Im Bereich des Erbschaftsteuerrechts begegnen sich die beiden unabwendbaren Bereiche. Die zu Lebzeiten immer flexibleren, mobileren und agileren Steuerpflichtigen sollen dies auch weiterhin bleiben. Allerdings wurde für den Fall des unvermeidbaren Ablebens die EU-Erbrechtsverordnung eingeführt, die für Todesfälle nach dem gilt. Die Verordnung regelt die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen innerhalb der EU. In der vorliegenden Ausgabe erläutern wir die Auswirkungen auf das Zivil- und Steuerrecht in Österreich und setzen diese Reihe in den kommenden Ausgaben mit weiteren Ländern fort.
Beste Grüße
Thorsten Kunde
Fundstelle(n):
IWB 7 / 2014 Seite 1
MAAAE-61101