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Verrechnungspreise in Entwicklungs- und Schwellenländern
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 246In der jüngsten Vergangenheit haben die Finanzverwaltungen der sog. BRICS-Staaten Verrechnungspreise für Geschäftsbeziehungen zu lokalen Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne intensiv geprüft. Dabei sind zum Teil unerwartete Prüfungsfeststellungen getroffen worden. Die Aufgriffe betreffen häufig die Fremdüblichkeit von Lizenzgebühren, Lieferverrechnungspreise sowie Dienstleistungen. In diesen Bereichen bestehen erhebliche Risiken einer Doppelbesteuerung. Die UN haben deshalb im Jahr 2009 eine Initiative gestartet, die die Besonderheiten der Entwicklung- und Schwellenländer erfasst hat. Die endgültige Version des sog. „Practical Manual on Transfer Pricing on Developing Countries“ wurde im Juni 2013 veröffentlicht.
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I. Überblick über das UN Manual
[i]Anwendung des Fremdvergleichspreises auch zwischen Schwellen- und IndustrieländernDie UN empfiehlt, für den Abschluss von DBA mit Entwicklungs- und Schwellenländern das UN-MA anzuwenden. Dieses stellt zur Einkünfteabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen auf den Fremdvergleichsgrundsatz ab. Ziel des sich auf die Verrechnungspreise beziehenden UN-Manuals ist es, eine Anleitung und Hilfestellung zur Umsetzung des F...