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Fremdwährungsgeschäfte
Mit der Entgegennahme eines Fremdwährungsguthabens als Gegenleistung für die Veräußerung von Wertpapieren werden beide Wirtschaftsgüter getauscht, d. h. die Wertpapiere veräußert und das Fremdwährungsguthaben angeschafft (Bezug: §§ 17, 23 EStG).
Ist der Gewinn aus der Veräußerung der Wertpapiere steuerpflichtig, so ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags das erhaltene Fremdwährungsguthaben mit dem zur Zeitpunkt der Veräußerung maßgeblichen Umrechnungskurs in Euro umzurechnen. Sind auch dieS. 272 veräußerten Wertpapiere in einer fremden Währung angeschafft worden, so sind die Anschaffungskosten zu dem zum Zeitpunkt der Anschaffung der Wertpapiere maßgeblichen Umrechnungskurs in Euro umzurechnen. Es ist also nicht nur der Saldo des in ausländ...