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Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Übrigen privat genutzten Halle betrieben, dann können anteilige Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Wege der sog. Aufwandseinlage bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte des Betriebs „Stromerzeugung“ berücksichtigt werden. Insbesondere kommt keine Aufteilung der Gebäudekosten nach dem Verhältnis der jeweils für die Nutzungsüberlassung der Halle und der Dachfläche tatsächlich erzielten oder abstrakt erzielbaren Mieten in Betracht (Bezug: § 4 Abs. 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Im Urteilsfall hatte der Kläger zwei Hallen errichtet und unter der ortsüblichen Miete an seine Ehefrau vermietet. Auf beiden Hallen ließ der Kläger mittels einer auf das Dach aufgesetzten Trägerkonstruktion Photovoltaikanlagen installieren...