Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung „schwarzer“ Fonds nach dem AuslInvestmG
Dem Gerichtshof der EU werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Steht die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73b EGV (ab Art. 56 EG) einer nationalen Regelung (hier: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG), wonach für inländische Beteiligte an ausländischen Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den Ausschüttungen fiktive Einnahmen i. H. von 90 % der Differenz zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Jahres, mindestens aber 10 % des letzten Rücknah-mepreises (oder des Börsen- oder Marktwerts) anzusetzen sind, bei Beteiligungen an Drittstaatenfonds deshalb nicht entgegen, weil die seit dem im Wesentlichen un-veränderte Regelung im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen i. S. der Bestandsschutzregelung des Art. 73c Abs. 1 EGV (ab Art. 57 Abs. 1 EG) steht? Sofern die Frage 1 nicht bejaht wird: