Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Reverse-Charge-Verfahren bei Elektrizitäts- und Gaslieferungen
Die OFD Niedersachsen nimmt mit Verfügung vom zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b i. V. mit § 3g UStG bei Elektrizitäts- und Gaslieferungen Stellung und geht dabei insbesondere auf die Wiederverkäufereigenschaft nach § 3g UStG näher ein.