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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 VG 13/07

Die Klägerin beansprucht die Gewährung von Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG -) i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), weil ihr während der Zeit der Fürsorgeerziehung von 1964 bis 1967 im Jugendheim C/G gesundheitliche Schäden zugefügt worden seien.

Fundstelle(n):
SAAAE-60850

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