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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 64/10

Streitig ist im Rahmen eines Status-Feststellungsverfahrens nach §§ 7a ff Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) nur noch, ob der Beigeladene aufgrund seiner für die Klägerin seit 1. Januar 2000 ausgeübten Tätigkeit als Notarzt seit 21. März 2002 der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.

Fundstelle(n):
DAAAE-60842

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