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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 642/12

Der Kläger begehrt für einen Teil des Septembers 2009 Arbeitslosengeld II, obwohl er am 04.09.2009 zur Haftentlassung Überbrückungsgeld erhalten hatte.

Fundstelle(n):
TAAAE-60828

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