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FG Köln Urteil v. - 6 K 2745/10 EFG 2014 S. 843 Nr. 10

Gesetze: AO § 41 Abs 1 Satz 1, BGB § 611, EStG § 19 Abs 1 Nr 1

Arbeitslohn

Arbeitslohn trotz eines zivilrechtlich unwirksamen Dienstverhältnisses

Leitsatz

1) Einnahmen i.S. des § 19 EStG setzen nicht zwingend das zivilrechtlich wirksame Bestehen eines Dienstverhältnisses i.S. des § 611 BGB zwischen dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger voraus.

2) Unter § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallen alle auf Leistungsaustausch gerichteten Beziehungen, die einen gleichgelagerten wirtschaftlichen Erfolg zeitigen wie ein Arbeitsverhältnis.

3) Zahlungen bleiben auch dann im Jahr des Zuflusses gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig, wenn das BAG nachfolgend feststellt, dass kein wirksames Arbeitsverhältnis (mehr) bestand; Rückzahlungen sind (erst) im Jahr der Rückzahlung als negative Einnahmen zu erfassen.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 3
DStRE 2015 S. 462 Nr. 8
EFG 2014 S. 843 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2014 S. 1135
SAAAE-60610

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