Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte
Leitsatz
Eine in England und Wales zugelassene Limited, die eine auf Dauer angelegte steuerliche Beratung gegenüber mehreren Steuerpflichtigen
im Inland erbringt, übt keine nur vorübergehende Tätigkeit aus, die aufgrund der Dienstleistungsfreiheit der Art. 56, 57 AEUV
erlaubt sein kann, sondern unterliegt den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes. Im Streitfall sind die Voraussetzungen
einer Befugnis zur Steuerberatung gem. § 3 Nr. 3 StBerG nicht erfüllt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 737 Nr. 9 BAAAE-60607
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