Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamer Wohnung mit
Lebensgefährten am Beschäftigungsort
Leitsatz
Für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG ist erforderlich, dass die bisherige
Wohnung weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet. Es darf sich nicht lediglich um das Vorhalten einer Wohnung
zu Besuchszwecken handeln.
Für die Beurteilung des Lebensmittelpunktes kommt es entscheidend darauf an, welchen Wohnsitz der Steuerpflichtige überwiegend
mit seiner Hauptbezugsperson nutzt.
Die notwendigen Aufenthalte am bisherigen Wohnort für die Pflege und Betreuung der Mutter bestimmen nicht den Lebensmittelpunkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 36/2014 S. 2675 WAAAE-60597
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