Keine verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG für am Erwerbszeitpunkt nicht vermietete Immobilie
Leitsatz
1. Der verminderte Wertansatz nach § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG gilt nicht für Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers
nicht vermietet waren. Es genügt nicht, dass das nach dem Auszug des Erblassers in ein Altenpflegeheim leerstehende Gebäude
mehr als eineinhalb Jahre nach dessen Tod erstmals vermietet wird.
2. Bei einem Leerstand im Zeitpunkt des Erwerbs ist für die Anwendung des § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG zu verlangen, dass die
Vermietungsabsicht durch den Nachweis eines zeitnah bzw. innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Stichtag abgeschlossenes
Mietverhältnis belegt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 4 UVR 2014 S. 206 Nr. 7 MAAAE-60596
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